Allgemeine Platzordnung
Sehr geehrter Campinggast!
Wir begrüßen Sie recht herzlich auf unserem Platz und wünschen Ihnen viele Sonnentage und einen angenehmen Aufenthalt.Damit alle unsere Gäste sich auf dem Campingplatz wohlfühlen und die Platzeinrichtungen ungehindert nutzen können, bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft, den Frieden, die Ruhe und die Ordnung auf diesem Campingplatz stören könnte. Wir bitten Sie daher die nachstehende Platzordnung einzuhalten.
1. Gebühren
Die Platzordnung gilt für alle Cämpinggäste ( Dauergäste und zeitweilige Gäste) sowie für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes.Mit dem Betreten des Platzes erkennt der Campinggast bzw. Besucher diese Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.
2. Ankunft- Anmeldung- Platzbelegung
Der Zutritt zum Campingplatz ist ankommenden Campinggästen und Ihren Begleitern nur nach Anmeldung im Büro gestattet.Der Eigentümer und weitere Mitarbeiter des Platz sind nach bestehenden behördlichen Bestimmungen berechtigt, Ausweispapiere einzusehen. Die Stadt Ziegenrück erhält pro Übernachtung Kurtaxe nach geltendem Satzungs-Aushang an der Bürotür der Anmeldung. Jeder Gast hat laut Satzung eine Meldekarte auszufüllen und den Betrag zu bezahlen (siehe aktuelle Preisliste). Er erhält dafür eine Gästekarte zur Nutzung im Gebiet- siehe ausliegender Gästeordner.
3.An- und Abfahrtszeiten
Neu ankommende Campinggäste werden von 8:00 – 22:00 in der Saison ( 1.4.-30.10.) eingewiessen.Gäste die während der Abwesenheit des Campingplatzeigentümers ankommen, belegen möglichst einen Stellplatz laut Aushang. Nach Erledigung der Anmeldung beim Eintreffen des Eigentümers wird ein endgültiger Stellplatz zugewiesen. Der Eigentümer ist bei Fragen auch telefonisch laut Kontaktdaten zu erreichen.Besucher haben sich ebenfalls vor Betreten des Platzes anzumelden. Besucher ist derjenige, der den Platz betritt ohne übernachten zu wollen, gleich ob der Besuch nur kurze Zeit oder einen ganzen Tag dauert. Die Besucher , die bei Dauercampinggästen mit gültigem Stellplatzvertrag übernachten wollen, haben gemäß der gültigen Preisliste eine Gebühr zu entrichten. Dabei muss der Stellplatzinhaber bzw. eine im Stellplatzvertrag genannte Person anwesend sein. Besucher dürfen das Platzgelände nicht mit Ihrem Fahrzeug befahren, es ist der Parkplatz mit anfallenden Gebühren laut Preisliste an der Anmeldung zu nutzen.Der Stellplatzinhaber ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass sein Besuch ordentlich angemeldet wird und dass sich der Besuch ebenfalls gemäß der Platzordnung verhält.
4.Gebühren
Die Camping- und sonstige Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Campingplatzes die an der Anmeldung aushängt.Für Dauercamper gilt der aktuell gültige Stellplatzvertrag.
5.Strom- und Wasserversorgung
Wenn Strom benötigt wird ist bei Ankunft auf dem Stellplatz der jeweilige Zählerstand erfasst und schriftlich vermerkt. Bei Abreise stellt der Eigentümer den Verbrauch fest. Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Platzes.Ab Abnahmestelle ist der Gast für den Stromanschluss selbst verantwortlich. Wasserentnahme ist an der Anmeldung zu erfragen.
6. Platzruhe
Die Nachtruhe von 22:00 bis 8:00 in der Saison und die Mittagsruhe von 12:00 bis 15:00 sind einzuhalten. Jeglicher Lärm ist während dieser Zeit zu vermeiden. Tongeräte sind- auch außerhalb der Ruhezeiten- nur innerhalb der Wohnwagen/ Zelte/Bungalows erlaubt und dürfen nur in Wohnwagen-/Bungalow-/Zeltlautstärke in Betrieb genommen werden.Reperaturarbeiten oder Umbauarbeiten sind nur außerhalb der Saisonzeit zulässig.
7. Brandvorschriften
Offene Feuer in Behältnissen unter 40 cm sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Zum Grillen auf dem Stellplatz ist ein geeigneter Grill gewissenhaft zu nutzen. Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsmäßige Geräte zu verwenden. In Wohnwagen/Caravans betriebene Geräte mit Elektroenergie oder Gas müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachweisbar geprüft sein. Die Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen.Es ist auch auf die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe zu achten und die Regeln dem entsprechen einzuhalten.
8. Spielplatz
Die Nutzung des Spielplatzes inkl. Aller Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Spiele (auch alle Ballspiele) sind nur auf dem ausgewiesenem Spielplatz gestattet.Spielgeräte wie Tischtenniszubehör, Ball, oder Brettspiele können gegen Kaution in der Anmeldung ausgeliehen werden.
9. Stellplätze
Der Stellplatz wird gemietet wie besichtigt. Es ist nicht statthaft, Caravans/Zelte mit festen Anbauten, Zäunen, Hecken und Dauerumfriedungen zu versehen. Jede Veränderung des Stellplatzes, insbesondere das Ziehen von Gräben, seine Bearbeitung und Bepflanzung sowie das aufstellen von Pflanzbehältern ist untersagt. Wurzeln der Bäume dürfen nicht beschädigt werden. Es ist darauf zu achten das niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre oder anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.Autos von Zeltern/Wohnwagen werden auf dem Parkplatz an der Anmeldung geparkt, nicht am Stellplatz.
10. Baumbestand
Beschädigung von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen sind unzulässig.
11.Allgemeines
Kraftfahrzeuge aller Art dürfen nur auf den vorgesehenen Wegen im Schritt-Tempo fahren.Der Weg durch den Platz ist frei zu halten, da es ein Durchfahrtsweg ist.Es ist der Parkplatz an der Anmeldung zu nutzen.Im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere wegen der Gefahr der Wasserverunreinigung, ist zur Aufnahme der Abwässer ein Eimer unter den Caravan zu stellen. bzw. das Abwasser an den einzelnen Entsorgunganlagen zu entleeren.Chemikal-Toiletten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken entleert werden.Abfälle sind zu trennen. Rohstoffe wie Papier, Glas, Plastik, Metall sind in die dafür bereitstellenden Wertstoffkontainer bzw. im gelben Sack zu entsorgen. Für restlichen Haushaltsmüll erhalten Sie an der Anmeldung Müllsäcke. Diese sind wenn nötig beim Eigentümer abzugeben. Es darf nur auf dem Platz angefallener Müll entsorgt werden.Grobmüll oder defekte Campingartikel sind selbst zu entsorgen.Das waschen von Kraftfahrzeugen oder Caravans auf dem Platz ist untersagt.Es besteht die Möglichkeit am Platz Gasflaschen zu erwerben. Preise entnehmen Sie der aktuellen Preisliste.Der Stellplatz ist vom Campinggast stets in Ordnung zu halten. Der Eigentümer ist berechtigt, von den Gästen die Beseitigung der um ihren Caravan/Zelt/Bungalow herumliegenden Abfälle bzw. sonstiger Gegenstände zu verlangen.Dauercamper haben laut Stellplatzvertrag die Umgebung ihres Stellplatzes zu pflegen.
12. Hunde
Hunde sind bei Ankunft mit anzumelden. Es ist eine Gebühr lt. Preisliste zu entrichten.Hunde dürfen nicht frei herumlaufen, sie müssen auf dem ganzen Gelände, auch im Stellplatzbereich, angeleint sein.Hundebesitzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere den Campingplatz nicht verunreinigen. Etwaige Verunreinigungen sind vom Hundehalter unverzüglich zu beseitigen. Auf absolute Ruhe wird größten Wert gelegt.
13. Gewerbeausübung
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, insbesondere eines Gewerbes, und die Begründung eines selbstständigen Wohnsitzes auf dem Platz durch Campinggäste , ihre Begleiter oder durch Besucher ist unzulässig.
14. Sanitäre Anlagen
Die Sanitären Anlagen sind sauber zu halten. Eventuell auftretende Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen.Zur Nutzung der sanitären Anlagen werden Schlüssel ausgegeben, für die ein Pfand von 10,00 Euro zu hinterlegen ist. Zur Nutzung berechtigt sind nur Campingplatzgäste und Besucher welche eine Übernachtungsgebühr bezahlt haben bzw. Angebote des Imbiss genutzt haben. Ansonsten ist eine Gebühr laut Preisliste zu entrichten.
15. Hausrecht
Der Eigentümer ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Platz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.
16. Haftung
Für Schäden aller Art, die Campinggäste oder Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird nur gehaftet, soweit die Schäden durch den Campingplatzbetreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jeder Campinggast und Besucher haftet dem Platzeigentümer für alle von ihm und seinen Angehörigen, verursachten Personen-, Sach- , Vermögens- und sonstigen Schäden (einschl. KFZ)Die Platzbenutzer haftem jeden anderen Campinggast und dessen Angehörigen gegenüber in gleicher Weise.
17. Imbissversorgung
Der Imbiss hat morgens ab 8:00 geöffnet. Brötchen können am Vorabend bis 19:00 bestellt werden.Auf Wunsch erhalten Sie auch Frühstück und Lunchpakete sowie Grillzubehör/Packete am Imbiss.
18. Gültigkeit
iese Campingplatzordnung gilt ab sofort. Sie kann jederzeit geändert werden.
Ziegenrück, den 22.11.2009 Campingplatzeigentümer Stefan Windhausen